Entsprechend der VV „Richtlinien für Schulfahrten“ gelten folgende schulische Veranstaltungen als Schulfahrt:
Wandertage
dienen der Förderung des Zusammenlebens und der Stärkung des Wir-Gefühls. In erster Linie sollen die Schülerinnen und Schüler mit der näheren Region vertraut gemacht werden, Landschaft und Natur erleben und Kultur und Geschichte kennen lernen.
Exkursion
Besichtigungen , Wanderungen oder Fahrt mit einer bildenden Zielsetzung (Erkunden von Themen zum Sachunterricht, Besuche von Ausstellungen, Museen und anderen Kulturveranstaltungen
Die Exkursionen bedürfen einer intensiven Vor- und Nachbereitung durch Schüler und Lehrkräfte. Eltern können in die Arbeit mit einbezogen werden.
Klassenfahrten
sind von mehrtägiger Dauer (max. 3 Tage).
An den Fahrten sollen grundsätzlich alle betroffenen Kinder teilnehmen. Es sollen keine unzumutbaren finanziellen Belastungen entstehen, die einzelne Schülerinnen/Schüler von der Teilnahme ausschließen.
Klassen | Wandertage - Termin wird für alle Klassen einheitlich festgelegt | Halbtagesfahrt /Abschlussfahrt |
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Klasse 1 | 1 feststehender Termin Kerwemontag, sowie weiter 3-5 Tage im Schuljahr. | |
Klasse 2 | 1 feststehender Termin Kerwemontag, sowie weiter 3-5 Tage im Schuljahr. | 1 Tag Abschlussfahrt |
Klasse 3 | 1 feststehender Termin Kerwemontag, sowie weiter 3-5 Tage im Schuljahr. | Halbtagesfahrt Schulmuseum |
Klasse 4 | 1 feststehender Termin Kerwemontag, sowie weiter 3-5 Tage im Schuljahr. | 3 Tage Abschlussfahrt |
Klassen 1 - 4 | 1 Theaterfahrt 1 gemeinsame Schulfahrt (Dynamikum, Barfußpfad…..) |